Wenn es um widerstreitende Interessen in der Verwertung einer Immobilie geht, hat derjenige regelmäßig das Nachsehen, der sich am wenigsten hat beraten lassen. (Mandantenzitat)

Wir beraten ob, und wie eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung für den Miteigentümer/ Gläubiger Sinn macht, klären über die anfallenden Kosten und die mögliche Dauer, sowie über etwaige Versteigerungsverhinderungsgefahren auf. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten über die optimale taktische Positionierung von bestimmten Rechten im Grundbuch und suchen im Dialog mit den Beteiligten nach den bestmöglichen Ergebnissen.