In meiner juristischen Arbeit berate ich sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen in strategischen Fragen, wie mit den Banken im Rahmen einer in die Schieflage geratenen Geschäftsbeziehung optimal verhandelt werden sollte.

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Wir beraten ob, und wie eine Teilungs- oder Zwangsversteigerung für den Miteigentümer/ Gläubiger Sinn macht, klären über die anfallenden Kosten und die mögliche Dauer, sowie über etwaige Versteigerungsverhinderungsgefahren auf.

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Seit dem 1. Oktober 2004 werde ich regelmäßig von den Amtsgerichten Köln und Umgebung zum Zwangsverwalter bestellt. Seither gehören Zwangsverwaltungen zu unserem spezialisierten Tätigkeitsfeld.

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Schon seit meiner Zeit als Syndicus für die Kreissparkasse Köln (2001 bis 2004), habe ich regelmäßig die Terminsvertretung in Zwangsversteigerungen wahrgenommen.

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Mietverträge sowie die Rechtsbeziehungen in Wohnungseigentumsgemeinschaften zählen zu den Rechtsgebieten, in denen oft besonders häufig und erbittert gestritten wird.

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Im Rahmen der langjährigen Tätigkeit als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter wurden in der Vergangenheit viele persönliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgreich u.a. gegen Mietschuldner und Eigentümer vorgenommen.

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